Das Aargauer Kuratorium vergibt einmal jährlich an Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten Werk-, Lektorats- und Förderbeiträge und Atelierplätze in Nairs, London, Paris und Berlin. Im Jahr 2020 wurden 34 Kunstschaffende mit einem solchen Beitrag bedacht. Anstatt auf einer physischen Bühne werden die geförderten Künstlerinnen und Künstler aufgrund der bekannten besonderen Situation in neuer, digitaler Form geehrt und ihr überaus vielfältiges Schaffen vorgestellt.

 

Werk- und Förderbeitrag
Das Aargauer Kuratorium unterstützt Aargauer Künstlerinnen und Künstler mit finanziellen Beiträgen, die es ihnen ermöglichen sollen, für eine bestimmte Zeit frei zu arbeiten. Werk- und Förderbeiträge werden vom Aargauer Kuratorium als Förderung von künstlerisch interessanten und innovativen Ansätzen betrachtet. Vier getrennte Jurierungen in den Fachbereichen Musik, Literatur, Film und Theater & Tanz entscheiden über die Vergabe. Die Werk- und Förderbeiträge werden aufgrund der künstlerischen Pläne und den eingereichten Arbeitsproben zugesprochen. Das Entstehen hat dabei Vorrang vor dem Abgeschlossenen. Die Kontinuität des bisherigen Schaffens und die Entwicklungsmöglichkeit einer Künstlerin oder eines Künstlers sind ebenfalls wichtige Kriterien. Die Vergabe von Werk- und Förderbeiträgen wird öffentlich ausgeschrieben.

Die eingereichten Bewerbungen und Arbeiten werden von einer Jury, bestehend aus den jeweiligen Fachgruppe des Aargauer Kuratoriums und allenfalls zugezogenen ausserkantonalen Fachleuten beurteilt. Die Zusprechungen werden in einem Bericht begründet und vom Plenum beschlossen.

 

«Auswahl»
Die Werk- und Förderbeiträge im Fachbereich Bildende Kunst werden im Rahmen der «Auswahl – Jahresausstellung der Aargauer Künstlerinnen und Künstler», die das Kuratorium in Zusammenarbeit mit dem Aargauer Kunsthaus einmal jährlich erarbeitet, vergeben. In der ersten Jurierungsrunde bestimmt die Jury des Aargauer Kuratoriums anhand der eingereichten Unterlagen, welche Künstlerinnen und Künstler in die Ausstellung aufgenommen werden. Die Werk- und Förderbeiträge werden in einer zweiten Jurierungsrunde vor den Originalwerken vergeben.

Die eingereichten Bewerbungen und Arbeiten werden von einer Jury, bestehend aus den jeweiligen Fachgruppe des Aargauer Kuratoriums und zugezogenen ausserkantonalen Fachleuten beurteilt. Die Zusprechungen werden in einem Bericht begründet und vom Plenum beschlossen.

 

Lektoratsbeitrag
Als alternatives Förderinstrument gibt es im Fachbereich Literatur den Lektoratsbeitrag. Er soll Schriftstellerinnen und Schriftstellern erlauben, während eines Jahres im Austausch mit einer ausgewiesenen professionellen Fachperson intensiv an ihrem Manuskript zu arbeiten. Unter «Lektorat» versteht das Aargauer Kuratorium die kritische Begleitung des Schreibprozesses, die professionelle Aussensicht und den Dialog über handwerkliche und ästhetische Fragen mit einer Fachperson, die das Vertrauen des Aargauer Kuratoriums wie auch der Schreibenden geniesst.

Die eingereichten Bewerbungen und Arbeiten werden von einer Jury, bestehend aus den jeweiligen Fachgruppe des Aargauer Kuratoriums und allenfalls zugezogenen ausserkantonalen Fachleuten beurteilt. Die Zusprechungen werden in einem Bericht begründet und vom Plenum beschlossen.

 

Atelier
Das Aargauer Kuratorium vergibt drei- und sechsmonatige Atelieraufenthalte in Berlin, Paris und London und viermonatige Atelieraufenthalte in Nairs/Scoul. Die Ateliers werden aufgrund der vorgelegten Unterlagen zugesprochen. Wichtigstes Kriterium bei der Beurteilung ist die persönliche Motivation für den Aufenthalt in einem bestimmten Atelier. Die Zusprechung eines Atelieraufenthaltes ist mit einem Beitrag an die Lebenshaltungskosten von CHF 3000 pro Monat in Berlin, Paris und London, für das Atelier in Nairs/Scoul mit CHF 1500 pro Monat verbunden.

In einer ersten Jurierungsrunde beurteilen die Fachbereiche die eingegangenen Gesuche und schlagen Projekte für die zweite Jurierungsrunde vor. In dieser zweiten Runde setzt sich die Jury spartenübergreifend aus allen Fachbereichsvorsitzenden zusammen. Die Zusprechungen werden in einem Bericht an das Plenum begründet und von diesem beschlossen.